Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Hören Sie nicht auf die vollmundigen Versprechungen des Sachbearbeiters der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung. Er ist nicht IHR Anwalt, er vertritt nicht IHRE Interessen. Er gibt nicht wie er soll, er kürzt wie er kann. Sie erhalten schnell oft weniger, als Ihnen zusteht. Natürlich, der Versicherer des Unfallgegners möchte Ihnen möglichst wenig zahlen.

Möchten Sie möglichst wenig haben? Verhandeln Sie nicht selbst mit den Profis der Schadenabteilung der Versicherung. Nur die genaue Kenntnis über die Ansprüche aus dem Unfallereignis kann Ihnen vollständigen Schadensersatz sichern.

Beauftragen Sie bequem einen Rechtsanwalt mit der Regulierung. Wir helfen Ihnen mit langjähriger Erfahrung bei der Auswahl des geeigneten Sachverständigen, suche einer Kfz Werkstatt, Anmietung eines Mietwagens und bearbeiten umfassend Ihre Unfallsache.

Wir setzen Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche aus dem Unfallereignis mit der gebotenen Hartnäckigkeit durch und holen mehr für Sie raus.

… und die Rechtsanwaltskosten?

Trifft den Unfallgegner nachweisbar das alleinige Verschulden an der Unfallverursachung, muss er Ihnen auch die Rechtsanwaltskosten ersetzen.
AG Dortmund, Urteil vom 29.06.2009 – Az. 431 C 2944/09.

Übersenden Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Hilfe die wichtigsten Unfalldaten für die Regulierung vorab per Kontaktformular

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Rechtsanwalt Delorette ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. (Anwälte aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich in diesem Bereich zum Zwecke der Fortbildung und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch zusammengeschlossen haben)

Fachgebiet Verkehrsrecht


ANWALTSKANZLEI DELORETTE
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