Familienrecht

Ist die Vermutung Gewissheit geworden, stellen sich zahlreiche Fragen.

Wie wird man geschieden, wem gehört was, wer bekommt wie viel Unterhalt von wem, wann darf ich mein Kind sehen. Zeigt die Trennung gar Ihr hässliches Gesicht, ist es höchste Zeit anwaltlichen Rat und Unterstützung zu suchen.

Wir beraten und vertreten Sie bei Ihrer Scheidung, in Unterhalts-, in Umgangs- und Sorgerechtsfragen, – dabei Ihren Rosenkrieg zu vermeiden und eine verträgliche Basis schaffen, ist das Ziel. Sind sich die Eheleute z.B. über die endgültige Trennung einig, reicht die Vertretung durch einen einzigen Anwalt im Scheidungsverfahren aus. Mindestens einen Anwalt brauchen Sie im Scheidungsverfahren aber in jedem Fall.

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die anwaltliche Vergütung hierfür aus eigenem Vermögen zu tragen, haben sie Anspruch auf staatliche Beihilfe durch die Beiordnung des Anwalts im Wege der Prozesskostenhilfe. Die Landesjustizkasse übernimmt dann die anwaltliche Vergütung vollständig oder Ihnen wird Zahlung in Raten bewilligt.

Antragsvordruck Prozesskostenhilfe (PDF-Datei)

Eine Rechtsschutzversicherung, die das Kostenrisiko „Familienrecht“, also z.B. die Ehescheidung und deren Folgesachen vollständig absichert, gibt es i.d.R. nicht, mangels Angebot der Versicherer. Die Vergütung einer anwaltlichen Erstberatung ist aber, soweit ersichtlich, bei sämtlichen Versicherungsgesellschaften im Rechtsschutzpaket „Privat-, Berufs- und Vetragsrechtsschutz“ enthalten.

Versorgungsausgleich:
Bei einer Scheidung muss ein Ausgleich der jeweiligen Rentenansprüche, von Amts wegen – also automatisch, mit durchgeführt werden.

Der Leitfaden der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hilft Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren.

Merkblatt Versorgungsausgleich (PDF-Datei)

Fragebogen zum Versorgungsausgleich (PDF-Datei)


ANWALTSKANZLEI DELORETTE
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