Prozesskostenhilfe

Für eine gerichtliche Auseinandersetzung (z.B. Klage, Kündigungsschutzverfahren, Ehescheidung, Umgangsrechtsverfahren) kann Ihnen bei Vorliegen der

a.) wirtschaftlichen Voraussetzungen und
b.) hinreichenden Erfolgsaussichten

Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Die gesetzlich vorgesehene anwaltliche Vergütung trägt in diesen Fällen die Staatskasse oder Ihnen wird Prozesskostenhilfe im Wege der Ratenzahlung bewilligt.

Antragsvordruck Prozesskostenhilfe (PDF)

 


ANWALTSKANZLEI DELORETTE
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