Beratungshilfe

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Beratungshilfe:
Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit (z.B. bei Bezug von Leistungen der ARGE: Arbeitslosengeld, Leistungsbezug nach Harz VI) – die nachzuweisen ist, können Sie für eine anwaltliche Erstberatung und / oder außergerichtliche Vertretung z.B. in den Rechtsgebieten: Zivil- , Familien-, Miet-, und Arbeitsrecht Beratungshilfe beantragen. 

Die anwaltliche Vergütung wird in diesem Fall – bis auf Ihren Eigenanteil von (z.Zt). 10,00 € – von der Staatskasse getragen.

Antragsvordruck Beratungshilfe (PDF)


ANWALTSKANZLEI DELORETTE
Warndtstraße 7 | 42285 Wuppertal | Telefon: +49 202 / 51 566 – 180